Pflegeleistungen
Grundpflege und Behandlungspflege
Was ist das und wer hat Anspruch darauf?
Ein Jeder kann durch Krankheit, einen Unfall oder aufgrund schwindender körperlicher Leistungsfähigkeit pflegebedürftig werden.
Kurz- oder langfristig sind dann die alltägliche Dinge wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Bewegung nur schwer allein zu meistern.
Grundpflege
Unter der Grundpflege versteht man Pflegemaßnahmen,
die zur Alltagsbewältigung pflegebedürftiger Menschen notwendig sind.
Darunter lassen sich die drei Bereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege zusammenfassen.
Diese Hilfestellung kann sowohl durch einen Pflegedienst,
als auch von Angehörigen oder Nachbarn erbracht werden.
Die Leistungen werden dabei, entweder durch einen Arzt verschrieben und über das SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) verordnet oder
die Grundpflege wird über den Pflegegrad nach SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) abgerechnet.
Leistungsübersicht
- Körperpflege
- Waschen, Baden und/oder Duschen
- Zahnreinigung
- Kämmen / Rasieren
- Fingernagelpflege
- Darmentleerung (Säuberung der Nachtstühle)
- Hilfestellung bei der Darmentleerung
- Hygienemaßnahmen
- Reinigung von Hilfsmitteln
- Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung
- An- und Auskleiden
- Mobilität
- Aufstehen und zu Bett gehen
- Bewegung innerhalb und außerhalb der eigenen Häuslichkeit
- Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten
- Anreichen des Essens
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- etc.
Haben Sie Fragen zur Grundpflege?
Behandlungspflege
Unter der Behandlungspflege sind medizinisch-therapeutische Maßnahmen zu verstehen, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Bei der Besorgung und Beantragung der Verordnungen bei Ihrem Arzt und bei Ihrer Krankenkasse stehen wir an Ihrer Seite.
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren Pflegefachkräften erbracht.
Keine Sorge wegen der Kosten, diese werden nach SGB V von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen versucht wird gering zu halten, um so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleisten zu können.
Leistungen der Behandlungspflege
- Hilfe bei Medikamentengabe
- Richten von Medikamenten
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Puls- und Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen (zur Thrombosevorbeugung und spritzen von Insulin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände an- und ablegen
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
- Versorgung eines Suprapubischen Katheters
- Schulung pflegender Angehöriger
Sie brauchen Hilfe bei Anträgen oder Benötigen pflegerische Beratung?
Wir sind für Sie da.